Nach dem Inkrafttreten der Verordnung von Erbschaften in der Europäischen Union im August 2015, was sich in Folge für Ausländer in Spanien ändert!
Information über Erben laut Verordnung 650/2012 der Europäischen Union, welche am 17 August 2015 in Kraft trat, eine europäische Verordnung, nicht in Großbritannien geltend, aber in Spanien und dem Rest der Europäischen Union. Deshalb, wenn Sie in Großbritannien und / oder eine andere Rechtsordnung der Europäischen Union haben, sollte über Vermögenswerte und deren praktischen Auswirkungen dieser Legislatur beraten werden.
Nach dem Inkrafttreten der Verordnung der EU, wobei ein Ausländer, lebendend in Spanien und Inhaber einer Immobilie in Spanien, ohne einem gültiges Testament (Englisch oder Spanisch), wird es eine Situation der Rechtsunsicherheit und Sorge für alle Beteiligten.
So weit, die Kollisionsnormen in Spanien war die Anwendung des nationalen Rechts des Verstorbenen, also dem Recht von England wurde für die Vererbung von Ausländer selbst in Situationen, wo es kein Testament gab. Allerdings gilt seit der Norm durch die Verordnung der EU der letzten gewöhnliche Aufenthalts, das heißt, das spanische Recht im Fall von einer im Ausland ansässigen, dies wurde geändert.
Die Anwendung der spanischen Rechtsvorschriften in Bezug auf die Erbfolge könnte zu unerwarteten Ergebnissen führen. Der Ehepartner erhält ein Leben lang Zinsen auf nur einem Drittel des Vermögens und die Nachkommen erhalten dies vom gesamten Anwesen / Eigentums. Diese Regelung könnte sehr zum Nachteil der des überlebenden Ehegatten werden, vor allem, wenn es Nachkommen von einer früheren Ehe des Verstorbenen oder Familienbeziehungen im Laufe der Zeit.
Anwendung der spanischen Rechtsvorschriften zu vermeiden, ist jedoch einfach: Sie benötigen, um den letzten Willen und Testament mit Hilfe von einem spanischen Anwalt vorbereiten, eine Klausel, wählen ihr Staatsangehörigkeitsrechts und die für Ihre Erben. Somit kann ein englischer Ausländer, lebendend in Spanien, frei über sein gesamtes Vermögen in Spanien nach englischem Recht und unabhängig von der Spanischen Erbfolgegesetz vererben.
Eine Person mit mehreren Nationalitäten kann dem Recht irgendeines Staates, und dessen Staatsangehörigkeit wählen, und die Entscheidung zu treffen haben. Aber natürlich nur die Gesetze, die die Freiheit des Erblassers zu fördern, um über ihr Eigentum verfügen angemessen sind Entscheidungen in diesem Zusammenhang.
Ab dem 17. August 2015, in dem Fall, dass Sie ansässig in Spanien sind, ist das für ihre Nachfolgen aus der Sicht der spanischen Behörden noch von einer anderen europäischen Gerichtsbarkeit Recht das spanische Recht, es sei denn, Sie haben ein Testament mit der ausdrücklichen Wahl des nationalen Rechts anfertigen lassen.
Setzen Sie sich mit Ihrem Anwalt in Verbindung für genaue Auskunft Ihrer perönlichen Immobliensituation! Vitalux übernimmt keine Verantwortung über diese Information (AGBs) – Dies ist nur eine ungefähre Übersetzung des Spanischen Textes!